
MBA – Immobilienmanagement
Immobilienprojekte erfolgreich verwirklichen
Der berufsbegleitende Studiengang MBA – Immobilienmanagement vermittelt den Studierenden jene Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Verwirklichung erfolgreicher Immobilienprojekte notwendig sind.
Neben einer fundierten betriebs- und volkswirtschaftlichen Ausbildung lernen die Studierenden in diesem Fernstudium jene Aufgaben kennen, die im Management von Immobilien von Bedeutung sind. Insbesondere finden Inhalte aus der Immobilienverwaltung, dem Immobilienrecht, aus der Hausverwaltung, der Vermietung und aus der Verpachtung Anwendung. Die Absolventinnen und Absolventen des Fernstudiums Immobilienmanagement sind nach ihrem Studienabschluss kompetente Beraterinnen und Berater und dazu befähigt, Immobilienbesitzer gegenüber Ämtern, Behörden und Mietern angemessen zu vertreten. Zudem kennen sie jene Schlüsselfaktoren, die bei der Vermarktung von Immobilien von Bedeutung sind und können neue Märkte erkennen und entwickeln.

MBA – Immobilienmanagement
Weiterführende Informationen zu Ihrem Studium
Änderungen Universitätsgesetz und Fachhochschulgesetz in Österreich
Alle Fachhochschulen und Universitäten in Österreich sind davon betroffen, nicht jedoch die Studiengänge der Middlesex University in Kooperation mit der KMU Akademie & Management AG. Da die Middlesex University (GB) nicht an Änderungen des österreichischen Universitätsgesetzes gebunden ist, haben Sie auch ab 2023, bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen weiterhin die Möglichkeit, ohne Matura/Abitur oder Bachelor direkt den Master of Business Administration (MBA)-Studiengang an der Middlesex University zu starten – dies wird an Universitäten und Fachhochschulen mit Sitz in Österreich so nicht mehr möglich sein.
- Akademischer Abschluss und zwei Jahre Berufserfahrung oder
- Reifeprüfung und vier Jahre Berufserfahrung oder
- abgeschlossene Berufsausbildung und sechs Jahre Berufserfahrung
- Finanzmanagement
- Marketing
- Organisation und Management
- Personalmanagement
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Immobilienmanagement
- Immobilienfinanzmanagement
Die Masterthesis ist ein Hauptbestandteil des Masterstudiums. Die Arbeit umfasst mindestens 70 bis 100 Seiten. Das Thema ist frei wählbar, soll idealerweise aus dem Arbeitsumfeld der Studierenden kommen und eine praxisorientierte Forschung beinhalten. Das Thema ist mit dem/der BetreuerIn abzustimmen und bei der Studienabteilung anzumelden. Die vorgesehene Bearbeitungszeit der Masterthesis beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Nach der schriftlichen Ausarbeitung ist eine mündliche Verteidigung (Präsentation/Diskussion) vorgesehen.
Für Studieninteressierte wird gewährleistet, dass es sich um anerkannte postsekundäre Bildungseinrichtungen nach den Bestimmungen des Herkunftsstaates handelt und dass die angebotenen Studien und allfällig verliehenen akademischen Grade auch im Herkunftsstaat der Bildungseinrichtung rechtliche Wirkung entfalten.
Der Studiengang Master of Business Administration (MBA) wurde von der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS) akkreditiert.
Je nach Modul sind verschiedene Prüfungen in Form von Online Open Book Prüfungen und/oder Einsendeaufgaben (Analysen, Fallbeispiele, Abhandlungen oder Hausarbeiten) vorgesehen. Für Online Open Book Prüfungen bieten wir jährlich mehrere Prüfungstermine an. Einsendeaufgaben können jederzeit beantragt werden. Beide Prüfungsformen können unter Einhaltung der Richtlinien von zuhause aus mit einem PC/Laptop ausgearbeitet werden.
Positiv beurteilte Prüfungen von gleichwertigen Lehrveranstaltungen können anerkannt werden (max. drei Module = 30 ECTS). Der Antrag auf Anerkennung ist schriftlich bei Anmeldung zum Studium einzureichen. Senden Sie Ihre gesammelten Modulbescheibungen, Zeugnisse, Zertifikate … an studienberatung(at)kmuakademie.ac.at mit dem Betreff „Bitte um Prüfung der Anerkennung“, wir prüfen dies (auch vorab) gerne.
Formular: Antrag auf Anerkennung
Laut Lissabon-Konvention besteht bei der Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Abschlüssen ein wesentlicher Unterschied, wenn der Antragsteller voraussichtlich beeinträchtigt wird, das Studium erfolgreich zu absolvieren. Bewertungsgrundlage sind die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Beweislast für die Geltendmachung wesentlicher Unterschiede liegt laut Lissabon-Konvention bei der Middlesex University/KMU Akademie. Vertiefende Infos: https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/165 oder https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-03-Material/Prinzipien_der_Lissabon-Konvention.pdf

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